Eidgenössische Volksabstimmung
Informationen
- Datum
- 14. Juni 2015
- Lokalität
- Urne bei der Landeskanzlei, Markgasse 2, 9050 Appenzell
Urne im Schulhaus 9050 Appenzell Meistersrüte - Kontakt
- Patrik Lenzi, Bezirkssekretär
- Beschreibung
- Am 14. Juni 2015 wurde über 4 Vorlagen abgestimmt: 1. «Änderung des Verfassungsartikels zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (Präimplantationsdiagnostik)», 2. Volksinitiative: «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)», 3. «Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG)» und 4. «'Stipendieninitiative' und indirekter Gegenvorschlag (Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes)»
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative: „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“
- Ergebnis
- Die Initiative wurde abgelehnt.
- Beschreibung
- Erbschaften über 2 Millionen Franken und Schenkungen über CHF 20'000 pro Jahr sollen mit 20 Prozent besteuert werden. Neu soll der Bund für die Erhebung der Steuer verantwortlich sein (und nicht mehr die Kantone) und auch direkte Nachkommen sollen besteuert werden. 2/3 der Einnahmen würden an die AHV gehen, 1/3 soll den Kantonen zu Gute kommen.
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)" annehmen?
Vorlagen
Vorlage
301
1'116
- Leer
- 6
- Ungültig
- 53
- Stimmbeteiligung
- 38.1% (CH: 43.2%)
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG)
- Ergebnis
- Die Änderung wurde angenommen.
- Beschreibung
- Nach dem bisherigen System muss sich jeder Haushalt, der Radio- oder Fernsehempfangsgeräte besitzt, bei der Billag anmelden. Wer Radio und Fernsehen konsumiert, bezahlt CHF 462 pro Jahr. Das neue System erhebt eine Pauschalgebühr: Alle Haushalte sollen zukünftig CHF 400 pro Jahr bezahlen, unabhängig davon, ob sie über Empfangsgeräte verfügen. Ausserdem sollen auch Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als CHF 500'000 eine Gebühr bezahlen.
- Formulierung
- Wollen Sie die Änderung vom 26. September 2014 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
560
845
- Leer
- 16
- Ungültig
- 53
- Stimmbeteiligung
- 38% (CH: 42.8%)
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Änderung des Verfassungsartikels zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (Präimplantationsdiagnostik)
- Ergebnis
- Der Bundesbeschluss wurde angenommen.
- Beschreibung
- Die bisherige Beschränkung von 3 Embryonen pro künstlicher Befruchtung würde auf 12 erhöht. Das Gebot, dass alle transferierbaren Embryonen übertragen werden müssen, würde ausser Kraft gesetzt und eine Aufbewahrung der Embryonen für einen späteren Transfer erlaubt werden. Embryonen könnten neuerdings vor dem Einsetzen in die Mutter auf genetische Erbkrankheiten untersucht werden. Die Auswahl eines entwicklungsfähigen Embryos für die Einsetzung in die Mutter würde erlaubt.
- Formulierung
- Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 12. Dezember 2014 über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich annehmen?
Vorlagen
Vorlage
681
712
- Leer
- 29
- Ungültig
- 50
- Stimmbeteiligung
- 37.9% (CH: 42.3%)
- Ebene
- Bund
- Art
- -
‘Stipendieninitiative‘ und indirekter Gegenvorschlag (Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes)
- Ergebnis
- Die Initiative wurde abgelehnt.
- Beschreibung
- Artikel 66 der Bundesverfassung würde geändert werden, so dass die Vergabe von Stipendien künftig durch den Bund geregelt wird. Bei Ablehnung der Initiative träte der indirekte Gegenvorschlag, die Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes automatisch in Kraft.
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative "Stipendieninitiative" annehmen?
Vorlagen
Vorlage
182
1'217
- Leer
- 21
- Ungültig
- 54
- Stimmbeteiligung
- 38% (CH: 42.2%)
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Name | |||
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Abstimmungsresultate_14.6.2015_Bezirk_Appenzell.pdf (PDF, 854.94 kB) | Download | 0 | Abstimmungsresultate_14.6.2015_Bezirk_Appenzell.pdf |