Eidgenössische Volksabstimmung
Informationen
- Datum
- 12. Februar 2017
- Lokalität
- Urne bei der Landeskanzlei, Markgasse 2, 9050 Appenzell
Urne im Schulhaus 9050 Appenzell Meistersrüte - Kontakt
- Patrik Lenzi, Bezirkssekretär
- Beschreibung
- Am 12. Februar 2017 wurde über drei Vorlagen abgestimmt: 1. Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration, 2. Bundesbeschluss über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr, 3. Über das Unternehmenssteuerreformgesetz III
Eidgenössische Vorlagen
Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration
- Ergebnis
- Der Bundesbeschluss wurde vom Bezirk Appenzell zwar abgelehnt, aber schweizweit angenommen.
- Beschreibung
- Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier gut integriert sind, sollen sich leichter einbürgern lassen können. Dieser Entscheid des Parlaments bedarf einer Änderung der Bundesverfassung.
- Formulierung
- Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration annehmen?
Vorlagen
Vorlage
716
851
- Leer
- 3
- Ungültig
- 30
- Stimmbeteiligung
- 41.2% (CH: 46.4%)
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr
- Ergebnis
- Der Bundesbeschluss wurde angenommen.
- Beschreibung
- Die Vorlage will die Finanzierung der Nationalstrassen und Agglomerationsprojekte sichern und dazu einen zeitlich unbefristeten Fonds schaffen. Damit sollen Engpässe auf den Nationalstrassen beseitigt, Betrieb und Unterhalt gesichert und Agglomerationsprojekte mitfinanziert werden.
- Formulierung
- Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr annehmen?
Vorlagen
Vorlage
1'046
491
- Leer
- 26
- Ungültig
- 32
- Stimmbeteiligung
- 41% (CH: 45.5%)
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Bundesgesetz vom 17. Juni 2016 über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III)
- Ergebnis
- Das Bundesgesetz wurde vom Bezirk Appenzell zwar angenommen, aber schweizweit abgelehnt.
- Beschreibung
- Die Unternehmenssteuerreform III schafft die ermässigte Besteuerung von Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften ab. Sie stärkt mit neuen Massnahmen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und verschafft den Kantonen finanzpolitischen Spielraum.
- Formulierung
- Wollen Sie das Bundesgesetz vom 17. Juni 2016 über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
789
757
- Leer
- 19
- Ungültig
- 32
- Stimmbeteiligung
- 41.1% (CH: 45.2%)
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Name | |||
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Abstimmungsresultate_Bezirk_Appenzell_vom_12.02.2017.pdf (PDF, 666.47 kB) | Download | 0 | Abstimmungsresultate_Bezirk_Appenzell_vom_12.02.2017.pdf |