Informationen

Datum
19. Mai 2019
Lokalität
Urne bei der Landeskanzlei, Markgasse 2, 9050 Appenzell
Urne im Schulhaus 9050 Appenzell Meistersrüte
Kontakt
Patrik Lenzi, Bezirkssekretär
Beschreibung
Am 19. Mai 2019 stimmt das Schweizer Stimmvolk über zwei Vorlagen ab: 1. Steuerreform und AHV-Finanzierung und 2. Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie

Die Bundeskanzlei hat unter Beizug des Bundesamtes für Statistik BFS und in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich die App «VoteInfo» entwickelt. Die App bietet einen neuen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen. Auf der App «VoteInfo» finden Sie neben den Abstimmungserläuterungen des Bundesrats auch die Erklärvideos der Bundeskanzlei zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 19. Mai 2019.

Die App ist kostenlos auf Google Play oder im App Store erhältlich.
VoteInfo auf Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=ch.bk.voteinfo
VoteInfo auf iOS: https://itunes.apple.com/ch/app/id1434819062

Eidgenössische Vorlagen

Steuerreform und AHV-Finanzierung

Angenommen
Beschreibung
Der Bundesrat und das Parlament wollen zwei Grundpfeiler der schweizerischen Wohlfahrt sichern: einerseits ein wettbewerbsfähiges Steuersystem, andererseits angemessene AHV-Renten. Um diese zwei Ziele zu erreichen, haben sie die folgende Vorlage erarbeitet: eine Reform der Unternehmenssteuer mit dem Ziel, diese dem heutigen internationalen Umfeld anzupassen, und damit verbunden eine finanzielle Stärkung der AHV, um der immer grösseren Zahl der Rentenbezügerinnen und -bezüger gerecht zu werden.
Formulierung
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 67,31 %
939
Nein-Stimmen 32,69 %
456
Leer
4
Ungültig
39
Stimmbeteiligung
37%
Ebene
Bund
Art
-

Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie

Angenommen
Beschreibung
Das Schweizer Waffenrecht will den Missbrauch von Waffen bekämpfen und die Bevölkerung schützen. Das europäische Recht verfolgt dasselbe Ziel. Um dem heutigen Umfeld und den gegenwärtigen Bedrohungen (zu denken ist etwa an die Attentate in Paris und in Brüssel) besser Rechnung zu tragen, hat die EU ihr Recht im Jahre 2017 entsprechend angepasst. Als Mitglied im Verbund der Schengen- und Dublin-Staaten will die Schweiz diese Änderungen des europäischen Rechts übernehmen.
Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 59,82 %
841
Nein-Stimmen 40,18 %
565
Leer
4
Ungültig
37
Stimmbeteiligung
37%
Ebene
Bund
Art
-
Name
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