Hundekontrolle / Vollzug HuG
Die Meldung eines mehr als drei Monate alten Hundes muss bei der Bezirksverwaltung erfolgen. Falls Sie keinen Hund mehr haben, melden Sie dies bitte sofort und lassen Sie den Eintrag bei der AMICUS ändern. Adressänderungen können Sie der Bezirksverwaltung melden.
https://www.amicus.ch/Account/Login
Polizeifunktionäre und Versicherungsunternehmungen sowie Ärzte sind verpflichtet, die ihnen zur Kenntnis gebrachten, bzw. von ihnen behandelten Bissverletzungen durch Hunde dem zuständigen Bezirk zu melden (Art. 9 HuG).
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzen, Personal, Liegenschaften | 071 788 50 30 | patrik.lenzi@appenzell.ai.ch |