Im unten publizierten PDF finden Sie die Richtlinien zu den Sonntagsverkäufen in Appenzell.
Der Bezirksrat Appenzell kann Inhabern(innen) von Verkaufsgeschäften im Bezirk Appenzell, die einen bedeutenden, an Umsatz und Gesamtsortiment gemessenen, Anteil an tourismusrelevanten Produkten und Dienstleistungen führen, die Bewilligung erteilen, an öffentlichen Ruhetagen von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr ihre Geschäfte offenzuhalten.
Gesuche um eine Sonntagsverkaufsbewilligung sind schriftlich an das Bezirkssekretariat Appenzell, Kronengarten 8, 9050 Appenzell zu richten.