Sie haben ein Anliegen an den Bezirksrat? Das Sekretariat ist der Dreh- und Angelpunkt für Angelegenheiten, die den Bezirksrat betreffen. Anträge und Gesuche sind deshalb an das Bezirkssekretariat Appenzell, Kronengarten 8, 9050 Appenzell zu senden.

Gestützt auf Art. 36 Abs. 2 der Kantonsverfassung und Art. 25 der Verordnung betreffend die Landsgemeinde und die Gemeindeversammlungen hat die Bezirksgemeinde ein Reglement für den Bezirk Appenzell erlassen, welches die Aufgaben, Kompetenzen und Zuständigkeiten aller Organe des Bezirks regelt. Unten finden Sie das Reglement.
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