Andere

Beim Grundbuchamt, Marktgasse 2, 9050 Appenzell, 071 788 94 31
Grundbuchamt
Bei der Ratskanzlei, Marktgasse 2, 9050 Appenzell, 071 788 93 11
Ratskanzlei
Tageskarten für die Blaue Zone werden von der Bezirksverwaltung Appenzell ausgegeben, sofern ein Handwerkerfahrzeug begründet in der Nähe des Arbeitseinsatzes stehen muss.

Kosten Tageskarte: CHF 8.00
Marlen Groll
bis 90 min (Mit Ticket!) CHF 0.00
pro weitere Stunde CHF 1.00
1 Tag (24h) CHF 8.00
1 Monat CHF 80.00
1 Jahr CHF 800.00

Die Parkplätze Ziel, Brauerei, Neuhof und Spital sind gebührenpflichtig.

Die Gebührenpflicht gilt von Montag bis Samstag, von 08:00 bis 18:00 Uhr.
Marlen Groll

Tages-, Monats- und/oder Jahresbewilligungen können am Schalter der Bezirksverwaltung Appenzell, im Internet unter www.parkingpay.ch oder über die Parkingpay App gekauft werden.

Marlen Groll
Nein. Auch mit einer Parkbewilligung hat man keinen Anspruch auf einen freien Platz. Bei Anlässen auf den Parkplätzen kann nicht gewährleistet werden, dass immer genügend Parkflächen zur Verfügung stehen. Tages-, Monats- und/oder Jahresbewilligungen sind jedoch auf allen gebührenpflichtigen Parkplätzen in Appenzell gültig.
Marlen Groll
Bei der Verwaltungspolizei, Marktgasse 2, 9050 Appenzell, 071 788 95 24.
Entweder können sie am Postschalter einen bestellen oder unter www.strafregister.admin.ch.
In Appenzell erhält man es bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Hoferbad 2, 9050
Appenzell, 071 788 94 56.
Bei der Ratskanzlei, Marktgasse 2, 9050 Appenzell, 071 788 93 22, info@rk.ai.ch.
Die Schlichtungsstelle für Mietverhältnisse finden Sie hier.
Michael Bührer
Zuständig für Innerrhoden ist die AHV-/IV Stelle: 071 788 18 30
Im Kanton Appenzell I.Rh. gelten für das Offenhalten von Verkaufsgeschäften an Werktagen keine gesetzlichen Vorschriften, d.h. Sie dürfen Ihr Verkaufsgeschäft somit an Werktagen auch Abends ohne irgendwelche Bewilligung offen halten.

Verkaufsgeschäfte sind aufgrund der einschlägigen Vorschriften der Verordnung über die Öffnung von Verkaufsgeschäften an öffentlichen Ruhetagen vom 13.04.1983 lediglich an Sonntagen, öffentlichen Ruhetagen und Feiertagen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, geschlossen zu halten.

Die erwähnten Ausnahmen finden Sie in der zitierten Verordnung (822.210 im Suchfeld eingeben).
Marlen Groll

Die Bezahlung der Gebühren erfolgt vor Ort am Ticket-Automaten mit Bargeld (nur Münzen CHF) oder bargeldlos über mobile Apps wie Twint, Parkingpay und Easy Park (Zahlungsmethoden: Lastschriftverfahren, Kreditkarte oder Vorauszahlung).

Einmal registriert, kann bei Parkingpay auch ein zusätzlicher Badge bestellt werden. Dieser dient für das bargeldlose Bezahlen bei einen Parkplatz/Parkhaus mit Schranken (keine in Appenzell).

Marlen Groll
Dies ist nach gültigem Recht in Appenzell nicht möglich. Parkbewilligungen werden nur für die gebührenpflichtigen Parkplätze Brauerei, Ziel, Neuhof und Spital ausgegeben.
Marlen Groll

Falls Sie sich nicht selbst bei Parkingpay registrieren möchten, erledigen wir das gerne für Sie. Melden Sie sich dazu bitte persönlich am Schalter der Bezirksverwaltung Appenzell.

Marlen Groll

Bauen und Planen

Hochstämmige Bäume, die nicht zu den Obstbäumen gehören, dürfen nur in einer Entfernung von vier Metern, Obstbäume nur in einer Entfernung von drei Metern von der nachbarlichen Grenze gepflanzt werden. Zwergbäume und Sträucher, die nicht höher als drei Meter gehalten werden, dürfen in einer Entfernung von 50 Zentimeter gepflanzt werden.
Niklaus Neff
auf der Homepage http://www.immoweb.ai.ch/ können Sie sehen, wo überall Bauland zu verkaufen ist.
Markus Walt

Öffentlicher Verkehr

Nein, es erfolgt kein Postversand. Tageskarten können zwar über das Internet reserviert werden, sie müssen aber am Schalter der Bezirksverwaltung Appenzell abgeholt und bar bezahlt werden. Bitte unbedingt die Bestell- und Verfallsbestimmungen beachten.
Marlen Groll

Wohnen